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Aktuelles Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Seminare – Recht in Einkauf und Logistik
Aktuelles Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Gesetzliche Rahmenbedingungen kennen und anwenden
Seminarziel

Die Beauftragung von Arbeitnehmerüberlassung über Werk- oder Dienstverträge kann nicht mit „schlauen“ Formulierungen in Verträgen umgangen werden, auch nicht, wenn der Dienstleister eine „Vorratsverleiherlaubnis“ hat: Wird Fremdpersonal im Einsatz beim Besteller weisungsabhängig eingesetzt, müssen die Anforderungen des AÜG eingehalten werden. „Scheinwerkverträge“ helfen nichts, sondern die Lösung ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder eine Umorganisation von zweifelhaften Fremdfirmeneinsätzen. Seit dem 01.04.2017 müssen auch weitere wichtige gesetzliche Änderungen berücksichtigt werden, die für die Entscheidung, wie Fremdfirmeneinsätze rechtlich dargestellt werden können, erheblich sind: Höchstgrenzen der Einsatzdauer von 18 Monaten, Equal-Pay-Anforderung nach neun Monaten Einsatzzeit sowie u.a. ein Verbot des Kettenverleihs, ein gesetzliches Streikverbot für Leiharbeitnehmer, gestärktes Informationsrecht des Betriebsrats. Sie können sich im Seminar fundiert mit den rechtlichen Anforderungen an die legale Arbeitnehmerüberlassung vertraut machen und erfahren, wie sich die gesetzlichen Änderungen in der Praxis bemerkbar machen.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus Einkauf und Dienstleistungseinkauf, Projektleitung, verantwortliche Mitarbeiter:innen aus dem Personalwesen

Methodik

Fachvortrag, Praxisfälle, Checklisten, Diskussion, aktuelle Rechtsprechung

Seminarleitung

RA Claudia Zwilling-Pinna


  1. 11.06.2024
Stuttgart
352406022
895,– €
zzgl. 19% USt.
 
  1. 06.09.2024
Online
382430905
845,– €
zzgl. 19% USt.
 
  1. 06.11.2024
Düsseldorf
352411010
895,– €
zzgl. 19% USt.
 

Was ist Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) und welches Ziel verfolgen die gesetzlichen Bestimmungen?

  • Abgrenzung zu Dienst- und Werkverträgen
  • „Arbeitsleistung“ contra „Dienstleistung“
  • Abgrenzung gegenüber dem Einsatz Selbstständiger und normalem Arbeitsvertrag
  • Wann wird ein Dienstverschaffungsvertrag mit Selbstständigen zur ANÜ?
  • Beziehung zwischen dem Leiharbeitsverhältnis und dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

Wichtigste Neuerungen des AÜG seit 2017

  • Höchstüberlassungsdauer
  • Equal Pay nach neun Monaten Überlassungsdauer
  • Gesetzlich zugelassene Ausnahmen
  • Entfallen der Vorteile der „Vorratsverleiherlaubnis“

Überblick über wesentliche Inhalte des AÜG

  • Aufbau und Ziel des AÜG
  • Ausnahmen von erlaubnispflichtiger ANÜ
  • Gleichbehandlungsgebot, Mindestlöhne
  • Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
  • Subsidiärhaftung des Entleihers
  • Bußgeldtatbestände
  • Einfluss und Rechte des Betriebsrats
  • Arbeitnehmerüberlassung in das Ausland/aus dem Ausland
  • Haftungsfragen

Wann muss der Auftragnehmer im Besitz einer Verleiherlaubnis sein?

  • Voraussetzungen für die Erteilung der Verleiherlaubnis
  • Erlaubnispflicht und Ausnahmen
  • Kurzfristige Überlassung zur Abdeckung von Spitzen
  • Konzerninterne ANÜ
  • Befristete und unbefristete Verleiherlaubnis
  • Entzug der Verleiherlaubnis, Karenzzeit für Entleiher

Gefahr unerlaubter ANÜ

  • Sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Bußgeld- und Straftatbestände
  • Folgen von „Scheindienst- und Scheinwerkverträgen“

Einzelheiten des Gleichbehandlungsgebots (Equal-Pay-Prinzip)

  • Arbeitsbedingungen
  • Befristete Ausnahmen bei Tarifverträgen
  • Mindestlohn oder Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Folgen bei Nichteinhaltung

Anforderungen an den Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages

  • Abgrenzung Rahmenvertrag/Einzelvertrag ANÜ
  • ANÜ-Vertrag bei Einsatz von Bestellsystemen
  • Inhaltliche Anforderungen, Festlegung der Leistungsinhalte
  • Vermittlungsprovision
  • Kündigungsrechte

Nutzungsrechte des Entleihers an Leistungsergebnissen der Leiharbeitnehmer

  • Privilegierte Position des Entleihers
  • Recht zur Inanspruchnahme von gewerblichen Schutzrechten
  • Urheberrechte
  • Vergütungsanspruch der Leiharbeitnehmer bei Nutzung

Mitbestimmungsrechte des Leiharbeitnehmers und Beteiligung des Betriebsrates

  • Wahlrecht der Leiharbeitnehmer bei Betriebsratswahlen
  • Informationspflichten über Personalplanung und Einsätze von Fremdfirmen
  • Widerspruchsrecht des Betriebsrates gegen ANÜ-Einsatz
  • Schutz der Stammarbeitskräfte

 

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Auf einen Blick

Dauer:
1 Tag

Präsenz:
09.00 – 17.00 Uhr

Online:
09.00 – 16.00 Uhr

Veranstalter:
BME Akademie GmbH

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