Seminare – Recht in Einkauf und Logistik
Der Bericht beim LkSG

Konkrete Tipps zur Erstellung des Berichts im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Inhalt

Verlängerung der Schonfrist für den LkSG-Bericht bis 31.12.2025!

Seminarziel

Die Teilnehmer sollen ein Verständnis dafür bekommen, was im Jahresbericht gefordert wird. Teilnehmer, die bereits einen Bericht erstellt haben, können Fragen zu ihren Ausführungen stellen und haben so die Möglichkeit eines „Feinschliffs“ des Berichts kurz vor Abgabe beim BAFA. Zudem erfahren die Teilnehmer, wo mögliche Stolperfallen liegen und durch welche Formulierungen (oder Nicht-Geschriebenes) möglicherweise Probleme entstehen.

Zielgruppe

Projektleitung und Umsetzungsverantwortliche für das LkSG, insbesondere Berichtsverantwortliche oder Menschenrechtsbeauftragte, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance/Recht, Strategischer Einkauf/Lieferantenmanagement, Risikomanagement, aber auch Geschäftsführung. Sowohl für alle Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern (neue Schonfrist für die Abgabe des Jahresberichts 31.12.2025) als auch für alle ab 1000 Mitarbeitern, die ohnehin erst in 2025 zur Abgabe des Berichts verpflichtet sind. 

Methodik

Fachvortrag, Diskussion, konkrete Formulierungsbeispiele

Seminarleitung

RA Sebastian Rünz

Beachten Sie bitte, dass die Angabe der E-Mail-Adresse des Teilnehmenden für die Zusendung des Einwahllinks und/oder den Zugriff auf die Seminarunterlagen erforderlich ist!


No public dates are available for this event at this time.


Was fordert das BAFA im Bericht?

  • Was muss ich umgesetzt haben, um berichten zu können?
  • Erfahrung aus Auskunftsersuchen

Was machen andere Unternehmen?

  • Best-Practice-Beispiele
  • Was fehlt oft?

Strategische Überlegungen

  • Wie viel und was möchte ich schreiben/mitschicken?
  • Durch welche Formulierungen mache ich mich u.U. angreifbar?
  • Verkürzter oder vollständiger Bericht?

At a glance

Duration:
ein halber Tag

09.00 - 12.00 Uhr

Host:
BME Akademie GmbH