Seminare – Recht in Einkauf und Logistik
Der Bericht beim LkSG
Konkrete Tipps zur Erstellung des Berichts im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Verlängerung der Schonfrist für den LkSG-Bericht bis 31.12.2024!
Seminarziel
Teilnehmende sollen ein Verständnis dafür bekommen, was im Jahresbericht gefordert wird. Teilnehmende, die bereits einen Bericht erstellt haben, können Fragen zu ihren Ausführungen stellen und haben so die Möglichkeit eines „Feinschliffs“ des Berichts kurz vor Abgabe beim BAFA. Zudem erfahren alle Teilnehmenden, wo mögliche Stolperfallen liegen und durch welche Formulierungen (oder Nicht-Geschriebenes) möglicherweise Probleme entstehen.
Zielgruppe
Projektleitung und Umsetzungsverantwortliche für das LkSG, insbesondere Berichtsverantwortliche oder Menschenrechtsbeauftragte, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Compliance/Recht, Strategischer Einkauf/Lieferantenmanagement, Risikomanagement, aber auch Geschäftsführung. Besonders für alle Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter:innen (neue Schonfrist für die Abgabe des Jahresberichts 31.12.2024), aber auch für alle ab 1000 Mitarbeiter:innen, die erst in 2025 zur Abgabe des Berichtes verpflichtet sind.
Methodik
Fachvortrag, Diskussion, konkrete Formulierungsbeispiele
Seminarleitung
RA Sebastian Rünz
Beachten Sie bitte, dass die Angabe der E-Mail-Adresse des Teilnehmenden für die Zusendung des Einwahllinks und/oder den Zugriff auf die Seminarunterlagen erforderlich ist!
Was fordert das BAFA im Bericht?
- Was muss ich umgesetzt haben, um berichten zu können?
- Erfahrung aus Auskunftsersuchen
Was machen andere Unternehmen?
- Best-Practice-Beispiele
- Was fehlt oft?
Strategische Überlegungen
- Wie viel und was möchte ich schreiben/mitschicken?
- Durch welche Formulierungen mache ich mich u.U. angreifbar?
- Verkürzter oder vollständiger Bericht?