Seminare – Recht in Einkauf und Logistik
Aktuelles Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Gesetzliche Rahmenbedingungen kennen und anwenden
Seminarziel
Die Beauftragung von Arbeitnehmerüberlassung über Werk- oder Dienstverträge kann nicht mit „schlauen“ Formulierungen in Verträgen umgangen werden, auch nicht, wenn der Dienstleister eine „Vorratsverleiherlaubnis“ hat: Wird Fremdpersonal im Einsatz beim Besteller weisungsabhängig eingesetzt, müssen die Anforderungen des AÜG eingehalten werden. „Scheinwerkverträge“ helfen nichts, sondern die Lösung ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder eine Umorganisation von zweifelhaften Fremdfirmeneinsätzen. Seit 01.04.2017 müssen auch weitere wichtige gesetzliche Änderungen berücksichtigt werden, die für die Entscheidung, wie Fremdfirmeneinsätze rechtlich dargestellt werden können, erheblich sind: Höchstgrenzen der Einsatzdauer von 18 Monaten, Equal-Pay-Anforderung nach 9 Monaten Einsatzzeit sowie u.a. ein Verbot des Kettenverleihs, ein gesetzliches Streikverbot für Leiharbeitnehmer, gestärktes Informationsrecht des Betriebsrats. Sie können sich im Seminar fundiert mit den rechtlichen Anforderungen an die legale Arbeitnehmerüberlassung vertraut machen und erfahren, wie sich die gesetzlichen Änderungen in der Praxis bemerkbar machen werden.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus Einkauf und Dienstleistungseinkauf, Projektleitung, verantwortliche Mitarbeiter:innen aus dem Personalwesen
Methodik
Fachvortrag, Praxisfälle, Checklisten, Diskussion, aktuelle Rechtsprechung
Seminarleitung
RA Claudia Zwilling-Pinna
Beachten Sie bitte, dass die Angabe der E-Mail-Adresse des Teilnehmenden für die Zusendung des Einwahllinks und/oder den Zugriff auf die Seminarunterlagen erforderlich ist!
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Nürnberg
352504004 |
895,– €
Plus 19% VAT |
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Online
382530704 |
895,– €
Plus 19% VAT |
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Frankfurt
352510005 |
895,– €
Plus 19% VAT |
Was ist Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) und welches Ziel verfolgen die gesetzlichen Bestimmungen?
- Abgrenzung zu Dienst- und Werkverträgen
- „Arbeitsleistung“ contra „Dienstleistung“
- Abgrenzung gegenüber dem Einsatz Selbstständiger und normalem Arbeitsvertrag
- Wann wird ein Dienstverschaffungsvertrag mit Selbstständigen zur ANÜ?
- Beziehung zwischen dem Leiharbeitsverhältnis und dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Wichtigste Neuerungen des AÜG seit 2017
- Höchstüberlassungsdauer
- Equal Pay nach neun Monaten Überlassungsdauer
- Gesetzlich zugelassene Ausnahmen
- Entfallen der Vorteile der „Vorratsverleiherlaubnis“
Überblick über wesentliche Inhalte des AÜG
- Aufbau und Ziel des AÜG
- Ausnahmen von erlaubnispflichtiger ANÜ
- Gleichbehandlungsgebot, Mindestlöhne
- Rechte des Leiharbeitnehmers im Entleihbetrieb
- Subsidiärhaftung des Entleihers
- Bußgeldtatbestände
- Einfluss und Rechte des Betriebsrats
- Arbeitnehmerüberlassung in das Ausland/aus dem Ausland
- Haftungsfragen
Wann muss der Auftragnehmer im Besitz einer Verleiherlaubnis sein?
- Voraussetzungen für die Erteilung der Verleiherlaubnis
- Erlaubnispflicht und Ausnahmen
- Kurzfristige Überlassung zur Abdeckung von Spitzen
- Konzerninterne ANÜ
- Befristete und unbefristete Verleiherlaubnis
- Entzug der Verleiherlaubnis, Karenzzeit für Entleiher
Gefahr unerlaubter ANÜ
- Sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Bußgeld- und Straftatbestände
- Folgen von „Scheindienst- und Scheinwerkverträgen“
Einzelheiten des Gleichbehandlungsgebots (Equal-Pay-Prinzip)
- Arbeitsbedingungen
- Befristete Ausnahmen bei Tarifverträgen
- Mindestlohn oder Arbeitnehmerentsendegesetz
- Folgen bei Nichteinhaltung
Anforderungen an den Inhalt eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages
- Abgrenzung Rahmenvertrag/Einzelvertrag ANÜ
- ANÜ-Vertrag bei Einsatz von Bestellsystemen
- Inhaltliche Anforderungen, Festlegung der Leistungsinhalte
- Vermittlungsprovision
- Kündigungsrechte
Nutzungsrechte des Entleihers an Leistungsergebnissen der Leiharbeitnehmer
- Privilegierte Position des Entleihers
- Recht zur Inanspruchnahme von gewerblichen Schutzrechten
- Urheberrechte
- Vergütungsanspruch der Leiharbeitnehmer bei Nutzung
Mitbestimmungsrechte des Leiharbeitnehmers und Beteiligung des Betriebsrates
- Wahlrecht der Leiharbeitnehmer bei Betriebsratswahlen
- Informationspflichten über Personalplanung und Einsätze von Fremdfirmen
- Widerspruchsrecht des Betriebsrates gegen ANÜ-Einsatz
- Schutz der Stammarbeitskräfte
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