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Einkaufsverträge für Investitionsgüter & Ersatzteile

Seminare – Recht in Einkauf und Logistik
Einkaufsverträge für Investitionsgüter & Ersatzteile

Seminarziel

Dieses Seminar versetzt Sie in die Lage, sich in entscheidenden Rechtsfragen des Investitionsgüter- und Ersatzteileeinkaufs kompetent zu verhalten. Sie lernen, wie man Vertragsklauseln wasserdicht formuliert und wie man sie in einer Verhandlung durchsetzt. Sie erfahren, wie Vertragsklauseln auf ihre rechtliche Zuverlässigkeit überprüft werden, und lernen die Vorteile eines Einzelvertrages kennen und schätzen.

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen (strategischer) Einkauf und Materialwirtschaft, die Aufgaben im Investitionsgüter- und Ersatzteileinkauf übernehmen und sich mit rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen. Grundlegende Kenntnisse im Einkaufsrecht sind wünschenswert.

Methodik

Kurzvorträge, Praxisbeispiele, Diskussionen, Gesetzestexte und Klauseln

Seminarleitung

RA Dr. Harald Michaelis

Beachten Sie bitte, dass die Angabe der E-Mail-Adresse des Teilnehmenden für die Zusendung des Einwahllinks und/oder den Zugriff auf die Seminarunterlagen erforderlich ist!


  1. 18.03. – 19.03.2025
Hannover
352503013
1.495,– €
zzgl. 19% USt.
 
  1. 23.09. – 24.09.2025
Frankfurt
352509037
1.495,– €
zzgl. 19% USt.
 

Rechtliche Situation und Grundlagen

  • Ausschreibungssituation, Checklisten zur Vorbereitung
  • Abgrenzung Kaufvertrag – Werkvertrag
  • Bedeutung von AGB und Einzelvertrag

Rechtsprobleme im vorvertraglichen Bereich

  • Letter of Intent, Memorandum of Understanding
  • Übersendung des Leistungsverzeichnisses
  • Geheimhaltungserklärung mit Vertragsstrafe
  • Vertretungsberechtigungen

Allgemeine Klauseln

  • Schriftform, mündliche Vereinbarungen
  • Kommunikationswege nur mit dem Einkauf
  • Änderung des Liefergegenstandes, Freigabevorbehalte
  • Subunternehmer, Verbot der Auftragsweitergabe
  • Options-, Sistierungs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte

Klauseln zum Leistungsinhalt

  • Liefer- und Leistungsumfang
  • Beistellungen, Mitwirkungspflichten, Weisungsrechte
  • Schulungen, Einweisungen
  • Arbeiten im Werksbereich
  • Projektleitung, Baustellenleitung
  • Baustellenordnung und Umweltschutz

Technische Dokumentation

  • Unterlagen des Auftraggebers und des Auftragnehmers
  • Freigaben
  • Keine Einschränkung der Mängelhaftung durch Sichtvermerk
  • Rechtsfolgen bei Abweichungen von Fertigungsunterlagen
  • Werbung/Publikationen

Vergütung und Sicherheiten

  • Pauschalpreise und Einheitspreise
  • Preise und Leistungsein-/-ausschlüsse
  • Funktional- oder Detailausschreibung
  • Komplettierungsklauseln
  • Anzahlungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Gewährleistungseinbehalt
  • Gewährleistungsbürgschaft

Inspektionen, Probebetrieb und Abnahme

  • Inspektionen: FAT und SAT
  • Funktionsprüfungen: Voraussetzungen und Durchführung
  • Aufsicht und Störungen/Schäden während des Probebetriebs
  • Abnahme: Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Lieferverzug und Vertragsstrafen

  • Arbeitsfortschrittkontrolle: Berichtspflichten
  • Qualitätssicherung
  • Liefertermine, Voraussetzungen des Lieferverzugs
  • Mahnung ja oder nein?
  • Verzug nur bei Verschulden, Nachholbarkeit, höhere Gewalt
  • Vertragsstrafen und Verzögerungsschaden
  • Nachfrist und Vertragsauflösung, Schadensersatz statt der Leistung

Mängelrechte

  • Voraussetzungen: Symptomtheorie, vereinbarte Beschaffenheit
  • Untersuchungs- und Rügepflicht
  • Leistungs-/Verbrauchsgarantien
  • Rechte vor Abnahme
  • Ansprüche aus der Mängelhaftung: Nachbesserung, Neulieferung
  • Selbstvornahmerecht, pauschalierte Minderungen
  • Verjährung: Hemmung und Neubeginn
  • Verschleiß- und Ersatzteile: Garantie für Verfügbarkeit, Bezug, Preise
  • Produktüberwachung: Schwachstellenbehebung

Haftung

  • Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen von Haupt- und Nebenpflichten
  • Haftungsbegrenzungen
  • Versicherungen

Schutzrechte

  • Freiheit von Schutzrechten Dritter
  • Freistellung von Ansprüchen Dritter bzw. Verpflichtung zu Änderungen bzw. zum Abschluss eines Lizenzvertrages
  • Gemeinsame Schutzrechte

Schlussbestimmungen

  • Insolvenz
  • Teil(un)wirksamkeit
  • Vertragssprache, anwendbares Recht
  • Gerichtsstand, Schiedsgericht

Auf einen Blick

Dauer:
2 Tage

PRÄSENZ:
1. Tag: 09.30 – 17.00 Uhr
2. Tag: 08.30 – 16.30 Uhr

Veranstalter:
BME Akademie GmbH

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