Seminare – Sustainability und CSR
EUDR – Entwaldungsfreie Lieferketten sicherstellen
Gesetzliche Grundlage und Tipps zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung
Ab 30. Dezember 2024 findet die EUDR Anwendung!
Seminarziel
Unternehmen, die mit Blick auf die relevanten Rohstoffe Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie Produkte, die aus diesen relevanten Rohstoffen resultieren, Marktteilnehmer oder Händler sind, müssen ab dem 30. Dezember 2024 die Vorgaben der EUDR (EU Deforestation Regulation/EU-Entwaldungsverordnung) erfüllen. Sonst drohen Geldbußen und Einfuhrverbote. Teilnehmende des Seminars sollen ein Verständnis dafür bekommen, was sie konkret zu tun haben, um die Verordnung zu erfüllen. Teilnehmende können Fragen zu ihren Umsetzungsmaßnahmen stellen und haben so die Möglichkeit eines „Feinschliffs“ ihrer EUDR-Compliance.
Zielgruppe
Projektleitung und Umsetzungsverantwortliche für die EUDR, insbesondere Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Einkauf, Logistik, Zoll, Compliance und (Corporate) Sustainability, aber auch Geschäftsführung. Besonders für alle Unternehmen, die keine KMU sind und somit schon in die Umsetzungsfrist bis Ende 2024 fallen, aber auch für alle KMU, die ab 30. Juni 2025 unter die EUDR fallen.
Methodik
Fachvortrag, Diskussion, Praxisbeispiele
Seminarleitung
RA Sebastian Rünz, RA Louis Warnking
Beachten Sie bitte, dass bei Buchung die Angabe der E-Mail-Adresse des Teilnehmenden für die Zusendung des Einwahllinks erforderlich ist!
Zur Zeit gibt es keine öffentlichen Termine zu dieser Veranstaltung.
Was fordert die EUDR von Unternehmen?
- Was muss ich bis wann umgesetzt haben, um die EUDR erfüllen zu können? (Unterscheidung zwischen Marktteilnehmer und Händler)
- Besprechung eines Routenplans (Vorbereitungsphase, Umsetzungsphase, Einhaltungsphase)
- Wie weit reichen meine Pflichte im Einzelfall?
- Besprechung von Unklarheiten im Gesetz
- Besprechung von Einzelfällen zum Anwendungsbereich
- Erläuterungen zur Abgabe der Sorgfaltserklärung
Was machen andere Unternehmen?
- Best-Practice-Beispiele
Strategische Überlegungen
- zur risikobasierten Kommunikation und zur Zusammenarbeit mit Lieferanten
- zum Sourcing
- zu Synergien mit anderen Gesetzen (z.B. LkSG, CSRD)