Seminare – Recht in Einkauf und Logistik
Gewährleistung kompakt: Rechte des Bestellers beim Kaufvertrag
Wichtiges und Neues zu Mängelrechten bei Kaufverträgen
Seminarziel
Ein Großteil der im Einkauf geschlossenen Verträge sind Kaufverträge. Auch wenn es heißt, das Gesetz sei bestellerfreundlich, macht es Sinn, Einzelheiten der Mängelrechte zu kennen oder sie sich wieder einmal vorzunehmen. In den Texten des Einkaufs werden sie selten ausführlich beschrieben, weil es je nach Ausgangslage reichen kann, allgemein auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen. Wenn die Anbieterseite mit ihren Vorschlägen kommt und diese diskutiert werden müssen, reicht der Verlass auf das Gesetz aber nicht mehr aus. Zum einen, weil in der Praxis oftmals übersehen wird, dass alleine schon aus Beweisgründen die Ausgangslage zur Verfolgung von Ansprüchen nach Lieferung schwierig sein kann. Zum anderen, weil nicht selten Fehler bei Details der Abwicklung gemacht werden, die hinterher schwer zu korrigieren sind. Und natürlich auch deshalb, weil sich die Rechtslage durch Gerichtsurteile oder Änderungen im Gesetz selbst immer wieder ändern kann. So geschehen zuletzt mit der Schuldrechtsreform zu Jahresbeginn 2022, die u.a. auch wichtige Neuerungen für den Mangelbegriff und einzelne Nacherfüllungsregeln gebracht hat.
Zielgruppe
Mitarbeiter:innen aus dem Bereich Einkauf, Qualitätssicherung
Methodik
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele
Seminarleitung
RA Claudia Zwilling-Pinna
Beachten Sie bitte, dass die Angabe der E-Mail-Adresse des Teilnehmenden für die Zusendung des Einwahllinks und/oder den Zugriff auf die Seminarunterlagen erforderlich ist!
|
Online
382530515 |
595,– €
zzgl. 19% USt. |
|
|
Online
382531018 |
595,– €
zzgl. 19% USt. |
Regelungen, die die Steuerung der Mängelrechte einleiten
- Einhaltung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht beim Handelskauf
- Feststellung und Bedeutung des Gefahrübergangs
- Feststellung und Bedeutung des Erfüllungsorts
- Übergang der Beweislast vom Lieferanten auf den Besteller
- Keine Kenntnis vom Mangel bei Vertragsschluss
- Einfluss der Verwendung von Incoterms®2020-Klauseln auf Mängelrechte
- Bedeutung des „Lieferortes“ bzw. „Bestimmungsortes“ oder „Verschiffungs- bzw. Bestimmungshafens“ je nach Klauselart
- Steuerung des Gefahrübergangs abhängig von der Klauselart
Was ist ein „Mangel“?
- Unterscheidung Sachmangel – Rechtsmangel
- Objektive und subjektive Merkmale
- Vereinbarte Beschaffenheit, vorausgesetzte Verwendungsmöglichkeiten
- Fehlende Übergabe von Zubehör und Anleitungen
- Nichteinhaltung von Montageanforderungen
- Mengenabweichung
- Lieferung einer anderen als der bestellten Sache
Einzelne Mängelansprüche und -rechte
- Nacherfüllung
- Minderung
- Rücktritt
- Schadensersatz
- Hierarchie zwischen den Ansprüchen
Einzelheiten der Nacherfüllung
- Arten der Nacherfüllung
- Wie viele Nacherfüllungsversuche kann der Lieferant beanspruchen?
- Mitwirkungspflichten des Bestellers
- Nacherfüllungskosten
- Verweigerung der Nacherfüllung mit Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllungskosten
- Aus- und Einbaukosten des Bestellers
- Trennung „Nacherfüllungskosten“ – „Schadensersatzansprüche“
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Mängeln
- Art und Umfang des Schadensersatzes
- Grenzziehung zwischen vertraglicher Mängelhaftung und außervertraglicher Produkthaftung
- Schadensersatz statt der Leistung, wenn Nacherfüllung scheitert
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen
- Bedeutung der Mängelhaftung als verschuldensabhängige Haftung
- Grenzziehung zu Sonderbestimmungen für Garantien
Rückgriffsansprüche in der Lieferkette
- Aufwendungsersatz gegen Lieferanten bei Inanspruchnahme durch Kunden
- Entbehrlichkeit der Fristsetzung
- Verjährung
Verschiedene Systeme der Mängelrechte bei besonderen Arten von Kaufverträgen
- Abgrenzung zu Mängelrechten bei Verbrauchsgüterkauf (B2C)
- Beweislastumkehr
- Abgrenzung zu Mängelrechten bei Kauf digitaler Produkte durch Verbraucher
- Sonderbestimmungen für Rückgriff des Unternehmers in B2B-Lieferkette
Durchsetzung von Mängelansprüchen
- Besondere Verjährungsfristen für Mängelansprüche
- Berechnung der Fristen
- Hemmung und Neubeginn des Laufs von Verjährungsfristen