Seminare – Recht in Einkauf und Logistik
Rechtssicherheit bei der Beschaffung von F&E-Leistungen
Ob Forschungseinrichtung oder Zulieferer: Die Beauftragung mit Forschungs- und Entwicklungsleistungen hat eigene Gesetze
Seminarziel
Verbesserungen an bestehenden Produkten oder die Neuentwicklung von Produkten sind genauso ein fundamentaler Faktor für den Erfolg eines Unternehmens wie Quantensprünge bei der Produktion, die essenzielle Vorteile gegenüber Wertbewerbern generieren. Mit entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsleistungen (F&E) werden nicht nur Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Ingenieurbüros beauftragt; der häufigste Fall ist vielmehr, dass Weiterentwicklungen gemeinsam mit Lieferanten wertvolle Innovationen an Produkten oder bei Herstellungsprozessen ermöglichen.
Das Seminar gibt allen, die mit Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu tun haben, das für die Planung und Beauftragung notwendige juristische Handwerkszeug, damit ein Forschungs- und/oder Entwicklungsprojekt möglichst rechtssicher umgesetzt werden kann. Es werden unter anderem Regelungen zum Know-how-Schutz besprochen und geklärt, wie Verantwortlichkeiten auf den Lieferanten übertragen werden können.
Zielgruppe
Einkäufer:innen, in deren Zuständigkeitsbereich Forschungs- und Entwicklungsthemen fallen, z.B. aufgrund der Zusammenarbeit mit Zulieferern; außerdem Fach- und Führungskräfte in betriebsinternen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen. Das Seminar berücksichtigt keine IT-/Softwareentwicklung.
Methodik
Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und zwingender/fakultativer Inhalte für Forschungs- und Entwicklungsverträge, Praxisbeispiele, Arbeit mit Musterverträgen
Seminarleitung
RA Martin Neupert oder RA Johannes Egelhof
Beachten Sie bitte, dass die Angabe der E-Mail-Adresse des Teilnehmenden für die Zusendung des Einwahllinks und/oder den Zugriff auf die Seminarunterlagen erforderlich ist!
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Online
382530523 |
895,– €
zzgl. 19% USt. |
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Stuttgart
352509032 |
895,– €
zzgl. 19% USt. |
Grundlagen und Fallgruppen
- Unterschied und Verhältnis zwischen Forschung und Entwicklung
- Vertragstyp: Werkvertrag und/oder Dienstvertrag
- Vertragspartner: Forschungseinrichtung
- Vertragspartner: Ingenieurbüro
- Vertragspartner: Zulieferer und Dienstleister
Forschungs- und Entwicklungsvertrag, Regelungsgehalt
- Definition der Zielstellung
- Fokus: Wirtschaftliche Nutzbarkeit der Ergebnisse
- Durchführung und Meilensteine
- Gestaltung der Vergütung
- Schutzrechte: Funktion und Nutzung
- Abschluss und Abnahme
Haftung und Rechtsfolgen bei Verfehlung der Ziele
- Beendigung und Kündigung
- Haftung bei Forschungsvertrag
- Haftung bei Entwicklungsvertrag
- Schwerpunkte: Material-, Zeichnungs- und Systemverantwortung
- Durchsetzung von Ansprüchen
Stolpersteine
- Kartellrecht: Zusammenarbeit mit Wettbewerbern und Freistellung nach EU-Recht
- Grenzüberschreitende Beauftragung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen
- Geheimhaltung
WORKSHOP
- Vertragsmuster für Forschungsleistungen
- Vertragsmuster für Entwicklungsleistungen
- Typische Anlagen zu den Verträgen
- Rückfragen und Diskussion der Erfahrungen der Seminarteilnehmenden