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Rechtssicherheit bei der Beschaffung von F&E-Leistungen

Seminare – Recht in Einkauf und Logistik
Rechtssicherheit bei der Beschaffung von F&E-Leistungen

Ob Forschungseinrichtung oder Zulieferer: Die Beauftragung mit Forschungs- und Entwicklungsleistungen hat eigene Gesetze
Seminarziel

Verbesserungen an bestehenden Produkten oder die Neuentwicklung von Produkten sind genauso ein fundamentaler Faktor für den Erfolg eines Unternehmens wie Quantensprünge bei der Produktion, die essenzielle Vorteile gegenüber Wertbewerbern generieren. Mit entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsleistungen (F&E) werden nicht nur Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Ingenieurbüros beauftragt; der häufigste Fall ist vielmehr, dass Weiterentwicklungen gemeinsam mit Lieferanten wertvolle Innovationen an Produkten oder bei Herstellungsprozessen ermöglichen.

Das Seminar gibt allen, die mit Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu tun haben, das für die Planung und Beauftragung notwendige juristische Handwerkszeug, damit ein Forschungs- und/oder Entwicklungsprojekt möglichst rechtssicher umgesetzt werden kann. Es werden unter anderem Regelungen zum Know-how-Schutz besprochen und geklärt, wie Verantwortlichkeiten auf den Lieferanten übertragen werden können.

Zielgruppe

Einkäufer:innen, in deren Zuständigkeitsbereich Forschungs- und Entwicklungsthemen fallen, z.B. aufgrund der Zusammenarbeit mit Zulieferern; außerdem Fach- und Führungskräfte in betriebsinternen Forschungs- und Entwicklungsabteilungen. Das Seminar berücksichtigt keine IT-/Softwareentwicklung.

Methodik

Vermittlung der rechtlichen Grundlagen und zwingender/fakultativer Inhalte für Forschungs- und Entwicklungsverträge, Praxisbeispiele, Arbeit mit Musterverträgen

Seminarleitung

RA Martin Neupert oder RA Johannes Egelhof


  1. 26.06.2024
Online
382430629
845,– €
zzgl. 19% USt.
 
  1. 08.11.2024
Wiesbaden
352411017
895,– €
zzgl. 19% USt.
 

Grundlagen und Fallgruppen

  • Unterschied und Verhältnis zwischen Forschung und Entwicklung
  • Vertragstyp: Werkvertrag und/oder Dienstvertrag
  • Vertragspartner: Forschungseinrichtung
  • Vertragspartner: Ingenieurbüro
  • Vertragspartner: Zulieferer und Dienstleister

Forschungs- und Entwicklungsvertrag, Regelungsgehalt

  • Definition der Zielstellung
  • Fokus: Wirtschaftliche Nutzbarkeit der Ergebnisse
  • Durchführung und Meilensteine
  • Gestaltung der Vergütung
  • Schutzrechte: Funktion und Nutzung
  • Abschluss und Abnahme

Haftung und Rechtsfolgen bei Verfehlung der Ziele

  • Beendigung und Kündigung
  • Haftung bei Forschungsvertrag
  • Haftung bei Entwicklungsvertrag
  • Schwerpunkte: Material-, Zeichnungs- und Systemverantwortung
  • Durchsetzung von Ansprüchen

Stolpersteine

  • Kartellrecht: Zusammenarbeit mit Wettbewerbern und Freistellung nach EU-Recht
  • Grenzüberschreitende Beauftragung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen
  • Geheimhaltung

 

WORKSHOP

  • Vertragsmuster für Forschungsleistungen
  • Vertragsmuster für Entwicklungsleistungen
  • Typische Anlagen zu den Verträgen
  • Rückfragen und Diskussion der Erfahrungen der Seminarteilnehmenden

 


Auf einen Blick

Dauer:
1 Tag

Präsenz/Online:
09.00 – 17.00 Uhr

Veranstalter:
BME Akademie GmbH

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