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Software-Pflege- und Hardware-Wartungsverträge für den Einkauf

Seminare – Recht in Einkauf und Logistik
Software-Pflege- und Hardware-Wartungsverträge für den Einkauf

Seminarziel:

Jedes Unternehmen unterhält Hardware und Software, auch wenn IT-Dienstleistungen nicht zu seinem Kerngeschäft gehören. Worauf Einkäufer:innen bei der Vergabe von Hardware-Wartung und Software-Pflege an externe IT-Dienstleister (nicht Erwerb von Software oder Hardware) zwingend zu achten haben, vermittelt dieses Seminar. Zudem werden die „IT“-Besonderheiten im Verhältnis zum typischen Vertragsrecht hervorgehoben. Insbesondere die zwingenden datenschutzrechtlichen Aspekte werden besonders beleuchtet.

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Einkauf und IT, die Software-Pflege- und/oder Hardware-Wartungsverträge bei externen Dienstleistern einkaufen.

Methodik:

Fachvortrag im Dialog, Beispielklauseln, Darstellung anhand von Musterverträgen

Seminarleitung

RA Karsten Rößner

Beachten Sie bitte, dass die Angabe der E-Mail-Adresse des Teilnehmenden für die Zusendung des Einwahllinks und/oder den Zugriff auf die Seminarunterlagen erforderlich ist!


  1. 04.12. – 05.12.2024
Online
382431204
1.495,– €
zzgl. 19% USt.
 
  1. 15.05. – 16.05.2025
Hamburg
352505024
1.495,– €
zzgl. 19% USt.
 
  1. 15.10. – 16.10.2025
Online
382531014
1.495,– €
zzgl. 19% USt.
 

Vertragliche Grundlagen

  • Überblick über typische Vertragsgegenstände des IT-Rechts
  • IT-Leistungen und ihre vertragstypologischen Zuordnungen
  • Beratung/Konzeption/Planung

Hardware/Gerätelieferung

  • Software-Pflege
  • Systemvertrag
  • IT- bzw. Software-Projektvertrag
  • Zusatzauftrag während eines Projekts
  • Zusatzleistungen
  • Internet-Verträge

Mängel und Nacherfüllung

  • Hierarchie der Mängel
  • Mangelbegriff und Bagatellgrenze
  • Behandlung von Zusicherung, Garantie und Arglist
  • Überblick über Nacherfüllung bei Kauf- und Werkvertrag
  • Rechte des Verkäufers bei Nichterfüllung
  • Rücktrittsrecht

Software-Pflegeverträge

  • Überblick zu Software-Pflegeverträgen
  • Abgrenzung der Software-Pflege zu anderen Verträgen
  • Umschreibung des Vertragsgegenstandes
  • Verhältnis des Pflegevertrags zum Beschaffungsvertrag

Wichtige Vertragsinhalte eines Software-Pflegevertrags

  • Abstimmung mit bestehenden Software-Kaufverträgen
  • Kostenfreie Gewährleistung vs. kostenpflichtige Pflege-/Wartungsverträge
  • Pflegeleistungen und „Service Level Agreements“
    - Reaktionszeiten, Beseitigungszeiten, Leistungszeit,
    - Ausnahmen von den Service Levels/Wartungsfenster
  • Mitwirkung des Kunden

Datenschutzregelungen bei Software-Pflege

  • Anforderungen an eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (ADV) gemäß § 11 BDSG
    - Wann wird eine solche benötigt?
    - Wie muss sie aussehen?
    - Was passiert bei fehlerhaften oder nicht vorhandenen ADVs?
    - Grundzüge des Datenschutzrechs

Beispiele für Klauseln in Software-Pflegeverträgen

  • Genaue Beschreibung des Vertragsgegenstandes
  • Überlassung von neusten Programmversionen
  • Aktualisierung
  • Reaktionszeiten
  • Hotline

Hardware-Wartung (sonstige Hardware-Verträge im Überblick)

  • Begriff der Hardware
  • Hardware-Kauf
  • Vertragstypologie
  • Vorvertragliche Beratungspflichten
  • Vertragliche Besonderheiten
  • Leistungsstörungen
  • Hardware-Miete
  • Hardware-Leasing
  • Hardware-Wartung

Auf einen Blick

Dauer:
2 Tage

1. Tag: 09.30 – 17.00 Uhr
2. Tag: 08.30 – 16.30 Uhr

Veranstalter:
BME Akademie GmbH

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Anna Riedl Inhaltliche Fragen
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+49 6196 5828-299
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Charlotte Heuermann Ansprechpartnerin Inhouse-Schulungen
+49 6196 5828-251