Seminare – Sustainability und CSR
FLR entschlüsselt: Was die neue EU-Zwangsarbeitsverordnung für den Einkauf bedeutet

Inhalt

Seminarziel

Mit der Verordnung (EU) 2024/3015, der EU Forced Labour Regulation (FLR), wird es Unternehmen ab dem 14. Dezember 2027 verboten, Produkte, die ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder aus der EU auszuführen. Das Verbot gilt unabhängig von Herkunft, Branche, Unternehmensgröße und vom Anteil, der unter Zwangsarbeit gefertigt wurde. Schon ein einziger unter Zwangsarbeit gefertigter Bestandteil auf einer beliebigen Vorstufe genügt, um das gesamte Endprodukt zu erfassen. Für den Einkauf ist die FLR damit besonders brisant: Zwar schafft sie formal keine neuen Sorgfaltspflichten, doch faktisch lässt sich das Risiko einer Marktsperre nur beherrschen, wenn Zwangsarbeitsrisiken in der Lieferkette bekannt und dokumentiert sind, denn die Fristen zur Vorlage von Informationen im behördlichen Verfahren sind knapp bemessen. Betroffen ist dabei nicht nur der direkte Lieferant, sondern die gesamte vorgelagerte Kette. Seit Juni 2026 liegen zudem die (unverbindlichen) Leitlinien der EU-Kommission vor, die die Anwendung konkretisieren. In diesem Seminar erfahren Sie, was das Verbot konkret für den Einkauf bedeutet, wie das Durchsetzungsverfahren abläuft, welchen Beweismaßstab die Behörden anlegen und welche Schritte Sie in Beschaffung und Lieferantenmanagement jetzt einleiten sollten.

Zielgruppe

Mitarbeiter aus den Bereichen Einkauf, Supply Chain und Compliance, die für Lieferantenauswahl, Lieferkettentransparenz und Vertragsgestaltung zuständig sind

Methodik

Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele

Seminarleitung

RA Stefanie Beermann

Beachten Sie bitte, dass die Angabe der E-Mail-Adresse des Teilnehmenden für die Zusendung des Einwahllinks und/oder den Zugriff auf die Seminarunterlagen erforderlich ist!


  1. 01.03.2027
Online
382730322
595,– €
zzgl. 19% USt.
 
  1. 08.09.2027
Online
382730931
595,– €
zzgl. 19% USt.
 
  1. 22.11.2027
Online
382731120
595,– €
zzgl. 19% USt.
 

Was ist Zwangsarbeit?

  • Wie definiert die FLR Zwangsarbeit unter Rückgriff auf die ILO-Konvention Nr. 29?
  • Warum genügt bereits ein einzelner betroffener Bestandteil auf einer Vorstufe für einen Verstoß?

Was die FLR für Unternehmen bedeutet

  • Warum schafft die Verordnung formal keine neuen Sorgfaltspflichten?
  • Worauf muss der Einkauf bei Transparenz, Risikobewertung und Dokumentation dennoch achten?

Zuständige Behörden und Durchsetzung

  • Wer ermittelt bei Verdachtsfällen innerhalb und außerhalb der EU?
  • Welche Rolle spielt der Zoll?
  • Welche Entscheidungen und Sanktionen drohen am Ende des Verfahrens

Beweismaßstab

  • Wer trägt die Beweislast?
  • Was bedeutet der „substantiated concern“?
  • Welche Nachweise sollte der Einkauf vorhalten, um im Verfahren bestehen zu können?

UFLPA

  • Was lässt sich aus der US-Durchsetzung, insbesondere den jüngsten Withhold Release Orders gegen europäische Lieferanten, für die Vorbereitung auf die FLR lernen?

Praktische nächste Schritte für den Einkauf

  • Wie schaffen Unternehmen bis Dezember 2027 Lieferkettentransparenz bis zur Vorstufe?
  • Wie lassen sich Lieferantenauswahl, Verträge (Menschenrechtsklauseln) und Notfallprozesse für den Fall einer Marktsperre anpassen?
  • Wie können Synergien mit CSDDD, EUDR und der Konflikt­ mineralien-Verordnung genutzt werden, um Doppelarbeit im Einkauf zu vermeiden?

Auf einen Blick

Dauer:
3 Stunden

ONLINE
09.00 – 12.00 Uhr

Veranstalter:
BME Akademie GmbH